Europäische Rechtsformen
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Gründungsaufwand

Ein weiterer Aspekt, der für eine ausländische Rechtsform als Alternative zur deutschen GmbH sprechen kann, ist der Aufwand, der für den Existenzgründer mit der Gründung der Gesellschaft verbunden ist. Dieser Aufwand kann zum einen in den eigentlichen Kosten und der Dauer (zeitlicher Aufwand) der Gründung bestehen. Vielmals wird jedoch vorrangig der organisatorische Aufwand in Bezug auf den eigentlichen Prozess der Gründung genannt. Hierbei spielen insbesondere der Umfang notwendiger Formalitäten sowie deren Abwicklung eine wichtige Rolle.

Zwar besteht der Großteil der Formalitäten europaweit in weitgehend gleichem Umfang (z. B. Anmeldung beim Handelsregister, bei Versicherungen, beim Finanzamt, usw.), jedoch werden diese in vielen Ländern von einer zentralen Stelle („Handelsagentur“/„Formalitätenzentrum“) vorgenommen. Hervorzuheben ist hier sicherlich Dänemark, aber auch Frankreich oder Spanien.

Bringt man die Merkmale der einzelnen europäischen Rechtsformen in Bezug auf die notwendigen Formalitäten ihrer Gründung* in eine Rangfolge, so ergibt sich folgende Reihenfolge (nur Top 5 und Deutschland; siehe Diplomarbeit für vollständige Tabelle):

Rang Land Rechtsform Notwendigkeit
der notariellen
Beglaubigung
Gestaltung Gründungs-
prozess**
Notwendigkeit der Veröffentlichung***
1. Dänemark ApS Nein einfach Nein
2. Großbritannien Ltd Nein normal Nein
2. Frankreich EURL Nein einfach Ja
2. Irland Ltd/Teo Nein normal Nein
2. Spanien SLNE Ja einfach Nein
[…] : : : : :
11. Deutschland GmbH Ja normal Ja
Quelle: Eigene Darstellung und eigene Berechnungen

Bezüglich Kosten und Dauer der Gründung* ergibt sich folgende Rangfolge (nur Top 5 sowie Deutschland und vorangegangener Erwähnung Frankreich; siehe Diplomarbeit für vollständige Tabelle):

Rang Land Rechtsform Kosten (ca.) Dauer (ca.)
1. Dänemark ApS keine 1-2 Wochen
1. Irland Ltd/Teo 50 € + 1% Steuer 1 Woche
3. Großbritannien Ltd 50 € 1-2 Wochen
4. Spanien SLNE 250 € 48 Stunden
5. Schweden AB 250 € 3-4 Wochen
[…] : : : :
8. Frankreich EURL 800 € 1-2 Wochen
9. Deutschland GmbH 600 € 3 Monate
Quelle: Eigene Darstellung und eigene Berechnungen

Ein elektronisches Gründungsdokument („DÚE“) hat in Spanien nicht nur zu einer deutlichen Vereinfachung des Gründungsprozesses geführt, sondern auch zu einer Beschleunigung und zu einer Reduzierung der Kosten. Überragend bezüglich Kosten und Zeit der Gründung ist jedoch wiederum Dänemark, das keine Gebühren für die Gründung einer ApS verlangt. Dänemark teilt sich den „ersten Platz“ dabei mit Irland, wo die Gründung einer Limited zwar geringfügig teurer ist, dafür jedoch i.d.R. ein paar Tage früher erfolgt. Die Gründung einer deutschen GmbH mag in Bezug auf die Kosten zwar noch akzeptabel erscheinen, jedoch kann eine Dauer von (mindestens!) drei Monaten im europäischen Vergleich als viel zu lang angesehen werden.

Es bleibt festzuhalten, dass sich die Gründung an und für sich (sowohl in Bezug auf die Formalitäten als auch in Bezug auf die Kosten und Zeit des Gründungsprozesses) außer bei der britischen und irischen Ltd, der spanischen SLNE und (mit Abstrichen bei den Kosten der Gründung) der französischen EURL – die bereits alle vier in Bezug auf eine geringe Mindestkapitalausstattung überzeugen konnten (vgl. „Kapitalausstattung“) – auch bei einer dänischen ApS deutlich einfacher, billiger und schneller gestaltet als bei der deutschen GmbH.

* Der Gründungsaufwand bezieht sich nur auf die unmittelbare Gründung im jeweiligen Land. Bei der Nutzung für eine Existenzgründung in Deutschland können zudem Kosten in Deutschland entstehen (Siehe Sonstige Risiken).
** Der Prozess der Gründung eines Unternehmens wurde als „einfach“ klassifiziert, wenn dem Existenzgründer eine Vielzahl der Formalitäten von einem (staatlichen) „Gründungszentrum“ abgenommen wurde.
*** Gemeint ist die Notwendigkeit der Veröffentlichung in einer staatlichen Publikation (z. B. Bundesanzeiger).

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